30. Januar 2025

Update 2025: Was erwartet die Pflegewelt?

Pflegecampus Expertenteam 15 min

Wo bewegt sich wirklich etwas? Und wo wartet die Pflegewelt weiterhin auf den dringend benötigten Wandel? 

Alles Wichtige auf einen Blick.

Rückblick 2024: Was hat sich getan?

Bevor wir nach vorn schauen, werfen wir einen kurzen Blick zurück auf 2024. Das vergangene Jahr brachte einige Veränderungen, die die Grundlage für dieses Jahr geschaffen haben:

  • Personalbemessungsverfahren
    Unterschiedliche Ansätze in den Bundesländern sorgten für Diskussionen, insbesondere hinsichtlich der Fachkraftquote und der Einteilung von Qualifikationsniveaus wie QN3.

  • Blankoverordnung im ambulanten Bereich
    Pflegekräfte übernehmen mehr Verantwortung – eine längst überfällige Entwicklung. Delegiert von Ärzten, können sie selbstständig Zeiträume und Häufigkeiten von bestimmten Leistungen festlegen – ein Schritt in Richtung Pflegekompetenzgesetz.
  • Krankenhausreform
    Das Vergütungssystem wurde angepasst und Spezialisierungen auf Kliniken aufgeteilt, wodurch Fragen zur Sicherstellung der Versorgung und zur Gewinnung neuer Mitarbeiter aufkamen.

2025: Was steht an?

Auf diesen Entwicklungen bauen die nächsten Schritte auf. Doch wie geht es nun weiter? Welche Reformen nehmen jetzt Fahrt auf, wo gibt es neue Herausforderungen – und welche Innovationen könnten die Pflege nachhaltig verändern?

Politische Neuausrichtungen und Gesetzesreformen

  • Neuwahlen und Pflegepolitik
    Mit den Neuwahlen stehen Themen wie Flexibilität, Entlastung des Pflegepersonals und die Vereinfachung von Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte im Fokus der Parteien. Digitalisierung und Robotik spielen dabei ebenfalls eine zentrale Rolle.
  • Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) 
    Die Reform des PUEG wird fortgesetzt, um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern. 
    • Der Pflegebeitrag steigt um 0,2 Prozentpunkte.
    • Eine automatische Leistungserhöhung ist für 2028 geplant und orientiert sich an der Kerninflationsrate der drei vorherigen Jahre.
    • Pflegepersonen haben Anspruch auf bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld pro pflegebedürftiger Person und Jahr (seit 1. Januar 2024).

  • Pflegekompetenzgesetz 
    Der Entwurf von Ende 2024 sieht vor, dass Pflegekräfte künftig ärztliche Leistungen eigenverantwortlich übernehmen – angepasst an ihre Qualifikation. Das Ziel: Entlastung der Ärzte und bessere Versorgung, besonders in ländlichen Regionen. Doch fehlende Ressourcen und Strukturen stellen die Umsetzung vor Herausforderungen.

Digitalisierung

  • Transparenz 
    Pflegebedürftige können einmal jährlich von ihrer Pflegekasse eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten. Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf läuft bis 2030 ein Förderprogramm – auch für kleinere Pflegeeinrichtungen.

  • Telematikinfrastruktur 
    Um einen einheitlichen Austausch von Gesundheitsdaten zu gewährleisten, müssen alle Pflegeeinrichtungen bis zum 01. Juli 2025 verbindlich in die Telematikinfrastruktur integriert sein. Dies umfasst: 

    • die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und elektronischer Verordnungen
    • die gesicherte Datenübertragung über VPN und Telematik-Hardware
    • finanzielle Unterstützung bei Anschaffung und Betriebskosten durch die Pflegeversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Notwendige Ausstattung für Pflegeeinrichtungen:
    • Heilberufeausweis und Institutionsausweis (SMC-B) zur Authentifizierung
    • Kartenlesegerät
    • Konnektor oder VPN-Zugangsdienst

Tipp: Erhalten Sie wertvolle Infos in unserem Kurs »Pflege vernetzt: Telematikinfrastruktur von den Grundlagen bis zur Praxisanwendung« in Ihrer Kursbibliothek. 

Änderungen in der ambulanten Pflege 

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Pflege- und Entlastungsleistungen verbessert, u.a.:

    • Pflege- und Entlastungsbeiträge steigen um 4,5 %.
    • Der Entlastungsbetrag erhöht sich auf 131 €.
    • Zuschüsse für Verbrauchshilfsmittel steigen auf 42 €.
    • Wohnraumanpassungen werden mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme gefördert.
Notwendige Ausstattung für Pflegeeinrichtungen:
    • Heilberufeausweis und Institutionsausweis (SMC-B) zur Authentifizierung
    • Kartenlesegerät
    • Konnektor oder VPN-Zugangsdienst

Qualität und Gleichbehandlung

  • Neue Qualitätsstandards
    Am 14. Februar werden die Ergebnisse des Praxisprojekts zum 2024 aktualisierten Standard zur Kontinenzförderung vorgestellt. Außerdem wird gerade der Expertenstandard zur Pflege von Menschen mit chronischen Wunden aktualisiert und voraussichtlich im März 2025 veröffentlicht. Und voraussichtlich Ende des Jahres wird eine überarbeitete Prüfungsrichtlinie für die Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege erwartet. Grundlage dafür sind wissenschaftliche Abschlussberichte und Pilotprojekte zur Verbesserung der Prüfverfahren.
  • Bessere Arbeitsbedingungen für Teilzeitkräfte
    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte in der Pflege bei Überstunden fair behandelt werden müssen. Zuschläge gibt’s ab der ersten Überstunde. Ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen – vor allem für Frauen, die oft in Teilzeit arbeiten.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, wie wichtig Fortschritte und Reformen in der Pflege sind. 2025 stehen finanzielle Anpassungen, digitale Innovationen und verbesserte Qualitätsstandards im Fokus der Weiterentwicklung.

2025 mit Pflegecampus 

Auch in diesem Jahr begleiten wir Sie mit wertvollen Einblicken und frischen Perspektiven zu den aktuellen Themen der Pflegelandschaft. Freuen Sie sich u.a. auf unsere Experten wie die Präsidentin des DBfK Vera Lux – nach den Neuwahlen zu Gast im Pflegecast.

Bleiben Sie zuversichtlich.

Ihr Pflegecampus-Team

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